Kriterien für die Aufnahme in das Verzeichnis der Kunsthandwerkerinnen und Kunsthandwerker
Der Kunsthandwerker verarbeitet das Material mit oder ohne Maschinen.
Er verfolgt dabei ein ästhetisches Ziel.
Er beherrscht sein Handwerk (Exzellenz des Kunsthandwerkers in seinem Bereich). Der Kunsthandwerker verfügt über umfangreiche Erfahrung in seinem Beruf, perfekte Kenntnisse und die Beherrschung der Techniken und Materialien.
Der Kunsthandwerker, ob selbstständig, angestellt oder Arbeitgeber, übt seinen Beruf professionell und als Haupttätigkeit aus. Handelt es sich um einen seltenen Beruf, kann dies eine Nebentätigkeit sein.
Der Kunsthandwerker verfügt über eine offizielle Anerkennung (Diplom, Zertifikat...) oder die Anerkennung durch seine Kollegen, durch Preise oder durch die Presse.
Der Kunsthandwerker übt einen der Berufe aus, die in der Referenzliste der Kunsthandwerksberufe aufgeführt sind (siehe Website ASMA).
Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis
Möchten Sie in unser Verzeichnis aufgenommen werden und möglicherweise Ihr Atelier während der Europäischen Tagen des Kunsthandwerks (ETAK) öffnen ? Sie können Ihre Bewerbung über das nebenstehende Kontaktformular einreichen, indem Sie den Kanton auswählen, in dem Sie ansässig sind.