Kontakt für Handwerker·innen
Aufnahmekriterien für das Verzeichnis der Kunsthandwerker:innen
Die Kunsthandwerkerin oder der Kunsthandwerker bearbeitet - mit oder ohne Maschine - einen Werkstoff.
Es besteht eine ästhetische Absicht.
Die Künstlerin oder der Künstler beherrscht sein Handwerk (Exzellenz). Sie oder er verfügt über grosse Berufserfahrung und kennt sowie beherrscht die Techniken und Materialien perfekt.
Das Kunsthandwerk wird hauptberuflich ausgeübt, entweder selbsterwerbend, angestellt oder als Arbeitgeber:in. Seltenes Handwerk kann auch als Nebentätigkeit ausgeübt werden.
Die Kunsthandwerkerin oder der Kunsthandwerker verfügt über eine formale Anerkennung (Diplom, Zertifikat, …) oder eine Anerkennung durch Berufskolleg:innen, Auszeichnungen oder Medien.
Die Kunsthandwerkerin oder der Kunsthandwerker übt einen der Berufe aus, die im Kunsthandwerksverzeichnis aufgeführt sind (siehe Website ASMA).
Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis
Möchten Sie in unser Verzeichnis aufgenommen werden und möglicherweise Ihr Atelier während der Europäischen Tagen des Kunsthandwerks (ETAK) öffnen ? Sie können Ihre Bewerbung über das nebenstehende Kontaktformular einreichen, indem Sie den Kanton auswählen, in dem Sie ansässig sind.