Kriterien für die Aufnahme in das Handwerksverzeichnis

  • Der Handwerker verarbeitet das Material, mit oder ohne Maschine.
  • Es gibt eine ästhetische Absicht.
  • Das Know-how ist beherrscht (Exzellenz des Handwerkers auf seinem Gebiet). Der Handwerker verfügt über umfangreiche Erfahrung in seinem Beruf und perfekte Kenntnisse und Beherrschung von Techniken und Materialien.
  • Der Handwerker, ob selbstständig, angestellt oder unselbständig, übt seinen Beruf gewerblich und hauptberuflich aus. Handelt es sich um einen seltenen Beruf, kann es sich um eine Nebentätigkeit handeln.
  • Der Handwerker verfügt über offizielle Anerkennung (Diplom, Zertifikat etc.) oder Anerkennung durch Fachkollegen, durch Preise oder durch die Presse.
  • Der Handwerker übt einen der Berufe aus, die in der Referenzliste der Handwerker aufgeführt sind (siehe Website der ASMA).

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