Kriterien für die Aufnahme in das Handwerksverzeichnis

  • Der Handwerker verwandelt Materie, mit oder ohne Maschine.
  • Es gibt eine ästhetische Absicht.
  • Das Know-how wird beherrscht (Exzellenz des Handwerkers auf seinem Gebiet). Der Handwerker verfügt über umfangreiche Erfahrung in seinem Beruf und eine perfekte Kenntnis und Beherrschung von Techniken und Materialien.
  • Der Handwerker, ob selbstständig, angestellt oder Arbeitgeber, übt seinen Beruf als Freiberufler und als Haupttätigkeit aus. Wenn es sich um eine seltene Tätigkeit handelt, kann es sich um eine Nebentätigkeit handeln.
  • Der Handwerker verfügt über offizielle Anerkennung (Diplom, Zertifikat etc.) oder Anerkennung durch seine Kollegen, durch Preise oder durch die Presse.
  • Der Handwerker übt einen der Berufe auf der Referenzliste der Handwerke aus (vgl. ASMA-Website).

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