Kriterien für die Aufnahme in das Handwerksverzeichnis

  • Der Handwerker verwandelt Materie, mit oder ohne Maschine.
  • Es gibt eine ästhetische Absicht.
  • Das Know-how wird beherrscht (Exzellenz des Handwerkers auf seinem Gebiet). Der Handwerker verfügt über umfangreiche Erfahrung in seinem Beruf und eine perfekte Kenntnis und Beherrschung von Techniken und Materialien.
  • Der Handwerker, Selbständiger, Angestellter oder Arbeitgeber, übt seinen Beruf als Freiberufler und als Haupttätigkeit aus. Wenn es sich um eine seltene Tätigkeit handelt, kann es sich um eine Nebentätigkeit handeln.
  • Der Handwerker hat offizielle Anerkennung (Diplom, Urkunde etc.) oder Anerkennung durch seinesgleichen, durch Preise oder durch die Presse.
  • Der Handwerker übt eines der Handwerke der Referenzliste der Handwerke (vgl. ASMA-Homepage) aus.

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