Definition

Ein/e Kunsthandwerker/in entwirft, realisiert, verändert oder restauriert Gebrauchsgegenstände, als Unikate oder in limitierter Serie, die eine ästhetische Wertigkeit aufweisen und zu deren Ausführung im Wesentlichen handwerkliche Fähigkeiten zum Einsatz kommen.

Die «Kunsthandwerksleute» geben mit ihrem Fachwissen auch Erinnerungsgut weiter, sind Bewahrer lebendiger Traditionen wie auch der Volkskultur und des bürgerschaftlichen Engagements im Land. Sie leisten einen Beitrag zur Erhaltung unseres materiellen wie immateriellen Kulturerbes. Dieser Sektor besitzt ein hohes wirtschaftliches und kulturelles Entwicklungspotenzial und zeichnet sich durch seinen - nicht ins Ausland verlagerbaren - Mehrwert aus. Es ist damit ein wichtiger Faktor in der Kreativwirtschaft und der nachhaltigen Entwicklung.

Referenzliste des Kunsthandwerks in der Schweiz

Das Kunsthandwerk umfasst über 200 Berufe, die traditionelle und kreative Handgriffe sowie menschliche Kontakte verknüpfen und in der Realwirtschaft verankert sind, wo sie zur Dynamik und Attraktivität der örtlichen Wirtschaft beitragen. Mit seiner Verwurzelung im Gesellentum, dem Kunstgewerbe und der Angewandten Kunst steht es am Schnittpunkt von drei wichtigen Feldern der Politik: Kultur, Berufsausbildung und Wirtschaftsentwicklung.

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Bibliographie

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